Aktualisiert
Bürgerinformation
über Deichsanierung II. Bauabschnitt:
Einladung zur Übergabe der Hochwasserschutzanlage / Deichsanierung an die Öffentlichkeit
Samstag, 16. Juni 2012, 11:00 Uhr bis 14:30 Uhr
Auf dem Gelände der Gaststätte Karl Wellen, Zur Rheinfähre 6, Meerbusch-Langst-Kierst .....Download als pdf-Datei
Bilder von der Deichsanierung zur aktuellen Niedrigwasserlage, 03. Juni 2011
Bilder von der Deichsanierung zur aktuellen Hochwasserlage, 20. Januar 2011
Download (900 kb) Flyer zum Spatenstich am 26.April 2010
Die Ausschreibung der durchzuführenden Sanierungsarbeiten ist zwischenzeitlich erfolgt. Insgesamt 21 Firmen haben die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen angefordert; zum Submissionstermin am 26. Januar 2010 lagen fünf Angebote vor. Zur Zeit werden die Angebote durch das beauftragte Ingenieurbüro geprüft. Zur Vorbereitung der Erdarbeiten wurden zwischenzeitlich die notwendigen Fäll- und Rodungsarbeiten zur Freimachung der neuen Deichtrasse durchgeführt.
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| Deichgräf Freiherr Friedrich von der Leyen (rechts) und NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg starten mit dem symbolischen Spatenstich |
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| In den kommenden 2 Jahren wird der Deich, zum Schutz vor Hochwasser, auf einer Länge von 6 Kilometern, für rund 20 Millionen Euro saniert. |
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| Die Kosten des Sanierungsabschnittes 2, von der Ortslage Langst-Kierst bis Krefeld-Uerdingen, sind mit insges. 19,95 Mio Euro veranschlagt. Der notwendige Grunderwerb wird im Rahmen eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens durch-geführt. Die Maßnahme wird mit 80% durch das Land NRW gefördert. Die restlichen 20 % werden über langfristige Kredite durch die Mitglieder des Verbandes finanziert. Die voraussichtliche Bauzeit wird ca. zwei Jahre betragen, da die Arbeiten nur in der hochwasserfreien Zeit (1.4. bis 31.10.) durchgeführt werden dürfen. |
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Wasserstandsmeldung
für den Rhein in NRW: Informationen über die
aktuellen Wasserstände des Rheins können unter
www.hochwasser-rlp.de abgerufen werden |
Der
Deichverband Meerbusch-Lank ist ein Wasser- und Bodenverband
im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz
-WVG) vom 12. Februar 1991 -Bundes- gesetzblatt -BGBl- Nr. 11
vom 20. Februar 1991. Seine Aufgaben bestehen im wesentlichen
darin, innerhalb seines Verbandsgebietes im Rahmen entsprechender
Tätigkeiten den Hochwasserschutz sicherzustellen und die Gewässer
(Vorfluter) zu unterhalten. Die Stadt Meerbusch liegt im Ballungsdreieck
Düsseldorf - Neuss - Krefeld; dass Verbandsgebiet ist der Karte
zu entnehmen.