Der Deichverband Meerbusch-Lank und seine Organe 

Der Deichverband Meerbusch-Lank ist ein Wasserverband mit den Hauptaufgaben Hochwasserschutz und Gewässerunterhaltung. 

Die Organisation des Verbandes richtet sich im wesentlichen nach Bundesrecht und einigen speziellen landesrechtlichen Vorschriften. 

Das Gesetz über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz -WVG) vom 12. Februar 1991, (Bundesgesetzblatt I Nr. 11 vom 20. Februar 1991) regelt detailliert, welche Anforderungen an die Organisationsstruktur einschließlich der finanziellen Erfordernisse an den Verband zu stellen sind. Im Rahmen der Selbstverwaltung gibt sich der Verband eine Satzung, die den von der Wasserver-bandsordnung vorgegebenen Rahmen durch nähere Regelungen ausfüllt. 

Organe des Deichverbandes Meerbusch-Lank sind der 

Erbentag (Ausschuß) des Deichverbandes Meerbusch-Lank Der Erbentag des Deichverbandes Meerbusch-Lank besteht aus 15 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Die Erbentagsmitglieder werden alle fünf Jahre von der Mitgliederversammlung des Verbandes gewählt. Der z.Zt. amtierende Erbentag wurde in der Mitgliederversammlung am 12. November 2019 für die Amtszeit 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2024 gwählt. Die Aufgaben des Erbentages sind in § 13 der Satzung des Verbandes festgelegt.

Dem Erbentag gehören folgende ordentliche Mitglieder an:  

  • Ludger Münker
  • Jörg Humborg
  • Peter Frangen 
  • Peter Grefen 
  • Friedhelm Ridders-Wolf 
  • Klaus-Peter Jagusch 
  • Hans-Josef Riskes 
  • Leo Jürgens
  • Gerd Eckers 
  • Andreas Horster 
  • Dr. Marc Satura 
  • Daniel Hartenstein 
  • Georg Neuhausen 
  • Stephan Münks 
  • Ludwig Hanebrink


Stellvertretende Mitglieder:

  • Jürgen Gatzlik 
  • Thomas Frangen 
  • Thomas Gabernig 
  • Willi Weyers 
  • Joris Mocka


 Vorsitzender im Erbentag ist Deichgräf Christof Cames

Deichamt (Vorstand) des Deichverbandes Meerbusch-Lank. Das Deichamt umfaßt den Deichgräfen und 6 weitere ordentliche Mitglieder (s.g. Heimräte) sowie 6 persönliche Vertreter der Heimräte. Ein ordentlicher Heimrat ist zum Stellvertreter des Deichgräfen zu wählen. Die Mitglieder des Deichamtes, der Deichgräf und sein Stellvertreter werden vom Erbentag des Verbandes für die Dauer von 5 Jahren gewählt. In der Sitzung des Erbentages am 4. März 2020 wurde für die Amtszeit vom 1. April 2020 bis 31.März 2025 das neue Deichamt gewählt. Die Mitglieder des Deichamtes, der Deichgräf und sein Stellvertreter üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Innerhalb des Deichamtes ist ein Heimrat mit den Aufgaben des Verbandstechnikers betraut. Franz Josef Jürgens wurde mit Wirkung vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2025 zum Geschäftsführer des Verbandes bestellt. 

Dem Deichamt gehören folgende Herren an:

  • Heinrich Leuchten
  • Daniel Hartmann 
  • Stefan Wadleich
  • Stefan Deussen
  • Franz-Josef Münker
  • Klaus Kupp


Persönliche Stellvertreter sind die Herren

  • Bernhard Leuchten
  • Hanno Judenau
  • Philip Munscheid
  • Jürgen Hilgers