Der Deich - ein technisches Bauwerk.

Das Rheindeichprofil, 1989 vom damaligen Staatlichen Amt für Abfall - und Wasserwirtschaft Düsseldorf, jetzt Staatliches Umweltamt, entwickelt, ist bezüglich seines äußeren Aufbaus Grundlage einer modernen Deichsanierung. Der Deichquerschnitt erfüllt die technischen Forderungen nach Standsicherheit und Zugänglichkeit und hat gleichzeitig durch das Aufbringen einer Belebtzone eine ökologische Bedeutung für Flora und Fauna.

Das Rheindeich-Regelprofil 1989 (Regelprofil-Flußdeich H = 5,0 m)

1. als Schutz gegen Rutschungen infolge schnell sinkenden Wasserstand
2. Trog-Frostschutzschicht als Flächenfilter auf Filtermatte ausgebildet
3. Sickerwasseraustritt flächenhaft ungefährlich, dh. Verzicht auf gesonderte Vorflut möglich

Der Stand der Technik ist in der DIN 19712 und den DVWK-Merkblättern zu Flussdeichen niedergelegt. 

Der Hauptdeich zur Abwehr von Hochwassern nennt sich Banndeich. Daneben gibt es Sommerdeiche, die niedriger sind als der Banndeich und zur Abwehr kleinerer Hochwasser dienen, die wie der Name sagt, im Sommer vorkommen können. Sommerdeiche dienen in erster Linie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen in der Vegetationsperiode. Heute erfüllen sie daneben Entlastungsfunktion für den Banndeich. 

Bei Hochwasser kann Wasser durch den Deichkörper sickern; die dabei entstehende flach geneigte Sickerlinie wird beeinflusst durch Dauer des Einstaus und die Art und die Lagerungsdichte des Deich-materials. Es ist gefährlich, wenn die Sickerlinie, also das durchsickernde Wasser an der landseitigen Böschung sichtbar austritt. Dann besteht die Gefahr von Ausspülungen oder Böschungsrutschungen. 

Daher erhält der Deich eine landseitige Vorschüttung als Ballastierung, die gleichzeitig als Unterbau für 

den Deichverteidigungsweg dient. Der Deichkörper besteht aus einem Stützkern und einer Außendichtung aus bindigem Material auf der Wasserseite. Das Deichlager muss ebenfalls eine bindige Deckschicht haben und einen Anschluss an die vorhandene Auelehmschicht erreichen. In der Regel sind die Anschluss-

flächen an das Deichlager mit Abtreppungen zu versehen, um eine ausreichende Verzahnung mit dem Deichkörper zu gewährleisten. Die landseitige Ballastierung ist aus filterstabilem Material zu schütten, um die Sickerlinie schadlos abzusenken. Die Deichoberfläche wird mit Mutterboden bedeckt und eingesäät. 

Der Deichverteidigungsweg auf der landseitigen Berme ist erforderlich, um im Hochwasserfall insbesondere den kritischen Bereich des Deichfusses auch mit schwereren Fahrzeugen befahren zu können. Ein Deich-verteidigungsweg auf der Krone ist für diese Deichverteidigung nicht geeignet, da durch die Benutzung des Weges durch schwere Fahrzeuge der ohnehin belastete und u. U. durchweichte Deichkörper zusätzlich belastet würde. Außerdem treten Deichschäden bei Hochwasser fast immer auf der Landseite auf: Aufdringendes Qualmwasser, Ausspülungen infolge Durchsickerung oder rückschreitende Erosion bei Überströmen. Diesen Gefahren kann man wirkungsvoll nur vom landseitigen Deichfuß entgegentreten. Grundlage für die Dimensionierung einer Hochwasserschutzanlage ist das sog. Bemessungshochwasser. Es wurde aufgrund komplexer hydrologischer Daten ermittelt, durch Simulationen berechnet und an realen Ereignissen überprüft. Dem für den Regierungsbezirk Düsseldorf festgelegten Bemessungshochwasser liegt eine bestimmte Wassermenge zugrunde, vor der die Hochwasserschutzanlage schützen soll. 

Dieser Abflussmenge wird eine Wasserspiegellage und darauf aufbauend eine Höhe der Hochwasser-schutzanlage zugeordnet. Derzeit werden wegen der letzten extremen Hochwasserereignissen die Festlegungen des Bemessungshochwassers überprüft. Die Deichunterhaltung wird im Regierungsbezirk Düsseldorf von den Hochwasserschutzpflichtigen durchgeführt, das sind die Deichverbände und einige rheinanliegende Kommunen. Eine regelmäßige Überwachung der Hochwasserschutzanlagen sowie eine intensive Pflege der Grasnarbe sind nur einige der Unterhaltungsmaßnahmen. Einmal jährlich werden die Hochwasserschutzanlagen von den Hochwasserschutzpflichtigen zusammen mit den zuständigen Behörden besichtigt, die sog. Deichschau. Mängel werden sofort schriftlich festgehalten und müssen zügig beseitigt werden. 

Grundlage für die Deichunterhaltung ist die Deichschutzverordnung. Diese Verordnung regelt u. a. auch die Genehmigungsbedürftigkeit oder die Verbote von baulichen Anlagen usw. im Bereich von Hochwasserschutzanlagen.